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Das Erstgespräch

Das unverbindliche Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen.

Dabei wird besprochen, was Sie bewegt, eine Therapie aufzusuchen. Sie haben die Gelegenheit, Einblick in meine Arbeitsweise zu bekommen und wir stellen fest, ob wir gemeinsam arbeiten wollen. Auch Rahmenbedingungen wie die Häufigkeit der Sitzungen, das Honorar, Absageregelungen usw. werden geklärt.

"Alles wirkliche Leben ist Begegnung" (Martin Buber)

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapie soll in einem vertrauensvollen und geschützten Rahmen passieren. Um diesen Schutz zu gewährleisten, unterliege ich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG). Alle Informationen, die Sie mir anvertrauen, sind streng vertraulich.

Absageregelungen

Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin telefonisch abzusagen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich die Einheit bei späterer Absage in Rechnung stellen muss.